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Honorare
Grundlage des Behandlungsvertrages ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzliche Krankenkassen
In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Private Krankenversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherungen
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen, die Beihilfestellen bzw. Zusatzversicherungen die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker ganz oder teilweise.
Gerne biete ichIhnen bei Bedarf die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Bitte sprechen Sie mich an!
Honorare im Überblick
Erstanamnese ca. 2 Stunden |
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Erwachsene inklusive Mittelsuche |
120,00 € |
Kinder und Angehörige inklusive Mittelsuche |
80,00 € |
Folgeanamnese
(in der Regel unter 1 Stunde) nach Zeitaufwand, pro Stunde |
60,00 € |
Akutbehandlung
nach Zeitaufwand, pro Stunde |
60,00 € |
Klopftherapie
nach Zeitaufwand pro Stunde |
60,00 € |
Ohrakupunktur |
25,00 € |
Pulsationstherapie |
20,00 € |
Sozialtarif für Studenten, Auszubildende,
Hartz-IV-Empfänger |
Anfrage |
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