Honorare

Grundlage des Behandlungsvertrages ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzliche Krankenkassen In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Private Krankenversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherungen In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen, die Beihilfestellen bzw. Zusatzversicherungen die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker ganz oder teilweise.
Gerne biete ichIhnen bei Bedarf die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Bitte sprechen Sie mich an!

Honorare im Überblick
Erstanamnese ca. 2 Stunden  
Erwachsene inklusive Mittelsuche 120,00 €
Kinder und Angehörige inklusive Mittelsuche 80,00 €
Folgeanamnese
(in der Regel unter 1 Stunde) nach Zeitaufwand, pro Stunde
60,00 €
Akutbehandlung
nach Zeitaufwand, pro Stunde
60,00 €
Klopftherapie
nach Zeitaufwand pro Stunde
60,00 €
Ohrakupunktur 25,00 €
Pulsationstherapie 20,00 €
Sozialtarif für Studenten, Auszubildende, Hartz-IV-Empfänger Anfrage



 

 


Helma Büter || Naturheilpraxis || Gerberstrasse 22a || 49124 Georgsmarienhütte || Tel: 05401 - 8347353